Dieser Beitrag wurde in der Berliner Zeitung veröffentlicht.
Schon immer besiegeln Freier das Schicksal von Zwangsprostituierten, heute können sie dafür bestraft werden. Zwei Freier klagen deshalb vorm Bundesverfassungsgericht. Ist das klug?

Menschenhandel und die damit verbundenen Ausbeutungsformen muss man bekämpfen, das würde außer den Profiteur*innen wohl niemand bestreiten. Sexuelle Ausbeutung ist traditionell die häufigste Ausbeutungsform, sie findet überwiegend als Zwangsprostitution statt. Freier sorgen wohl oder übel für ein einträgliches Geschäft und stehen daher zunehmend im strafrechtlichen Fokus. Denn wie verboten wäre Zwangsprostitution, wenn ihre Inanspruchnahme erlaubt wäre? Weiterlesen „Propagieren zwei Freier versehentlich ein Sexkaufverbot?“

